Allgemeine Verkaufsbedingungen der Autohaus von der Weppen GmbH & Co. KG den Fahrzeug- Onlineshop

§ 1 Allgemeines

  1. Die Autohaus von der Weppen GmbH & Co. KG mit Sitz in Heilbronner Str. 305, 70469 Stuttgart, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRA 13176 (im Folgenden „Autohaus von der Weppen“), verkauft gebrauchte Kraftfahrzeuge („im Folgenden: „Fahrzeug“). Zu diesem Zwecke betreibt sie die Internetseite www.von-der-weppen.de (im Folgenden „Website“).
  2. Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) wird wie folgt definiert:

    Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    Gewerbliche Fahrzeughändler sind juristische oder natürliche Personen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und einer gewissen Dauerhaftigkeit und Planmäßigkeit mit neuen und/oder gebrauchten Fahrzeugen handeln, d.h. diese insbesondere an- und verkaufen.

  3. Die AGB gelten für den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer (im Folgenden „Kunde(n)“ oder „Käufer“). Gewerbliche Fahrzeughändler sind vom Kauf ausgeschlossen, es sei denn, sie kaufen nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung. Sollten Gewerbliche Fahrzeughändler Bestellungen tätigen, steht Autohaus von der Weppen ein Rücktrittsrecht zu, es sei denn, sie kaufen nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung.

  4. Diese AGB sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Homepage www.von-der-weppen.de abruf- und speicherbar sowie druckfähig hinterlegt. Der Abschluss eines Kaufvertrags mit Autohaus von der Weppen über ein Fahrzeug erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, unabhängig von anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Der Kunde erkennt die Rechtsverbindlichkeit dieser AGB an.

  5. Alle Preise werden brutto und in Euro angegeben.

  6. Als Werktage im Sinne dieser AGB gelten die Wochentage Montag bis Samstag, mit Ausnahme bundesweiter gesetzlicher Feiertage. Landeseigene Feiertage sind entsprechend zu berücksichtigen.

  7. Autohaus von der Weppen liefert ausschließlich an Adressen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

  8. Die vorliegenden AGB definieren die Bedingungen der Onlineabwicklung sowie die Nutzung unseres Onlineshops. Sollten Produkte oder Dienstleistungen ausgewählt werden gelten die jeweiligen AGB welche dem Kunden vor oder mit Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Siehe Punkt 9.

  9. Diese AGB werden um folgende Geschäftsfall spezifischen AGB konkretisiert, ergänzt und dem Kunden mit bzw. vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
    9.1Beim Verkauf von Neuwagen gelten die Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)

    9.2 Beim Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen gelten die Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA), des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeug-hersteller e.V. (VDIK) und des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)

    9.3 Bei Abschluss einer Reparaturkostenversicherung gelten die AGB und Versicherungsbedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft, Gündlinger Straße 12 in 79111 Freiburg

    9.4 Bei Abschluss eines Finanzierungs-, Leasingvertrages oder weitere Versicherungsprodukte, wie z.B. die Ratenschutzversicherung, gelten die Bedingungen und AGB der kooperierenden Finanzdienstleister bzw. deren Versicherungsgesellschaften

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Autohaus von der Weppen stellt auf seiner eigenen sowie auf externen Internet-Plattformen Inserate von neuen und gebrauchten Fahrzeugen ein. Die Präsentation und Bewerbung der neuen und gebrauchten Fahrzeuge, sowie etwaiger Zusatzartikel stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

  2. Der Kunde muss auf der Website einen persönlichen Account erstellen, um die inserierten Fahrzeuge bei Autohaus von der Weppen bestellen zu können. Für die Nutzung der Website gelten die Nutzungsbedingungen welche unter www.von-der-weppen.de/nutzungsbedinungen abgerufen werden können. Der Kunde kann im Laufe des Bestellprozesses wählen, ob er
    (i) das Fahrzeug vollständig selbst bezahlen (im Folgenden “Überweisung”, § 3) oder
    (ii) den Kaufpreis ggf. vollständig oder teilweise von Autohaus von der Weppen finanzieren lassen (im Folgenden: “Finanzierung”, § 4) möchte.
    Der Prozess des Vertragsabschlusses unterscheidet sich in diesen Fällen und wird jeweils in dem entsprechenden Abschnitt dieser AGB ausführlich dargestellt und geregelt. Je nach gewählter Zahlungsmöglichkeit gilt somit der hierfür vorgesehene Abschnitt (bei Überweisung § 3, bei Finanzierung § 4) sowie der Rest dieser AGB mit Ausnahme des Abschnitts für die jeweils nicht gewählte Zahlungsmöglichkeit.
    Sollte der Kunde zu dem Fahrzeug im Bestellprozess noch weitere Produkte zur Bestellung hinzufügen, so gilt in Ansehung der verschiedenen Produkte der Kaufvertrag als einheitlich.

  3. Nach Abschluss des Vertrages wird der Vertragstext dem Kunden per E-Mail zur Verfügung gestellt. Autohaus von der Weppen wird eine Kopie des Vertragstextes speichern.

  4. Autohaus von der Weppen ist berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung des Kunden zu erheben und diese anhand eines amtlichen Ausweisdokuments zu überprüfen. Sollte der Kunde bei der Bestellung falsche Daten angegeben haben, steht Autohaus von der Weppen ein Rücktrittsrecht zu.
    Autohaus von der Weppen unterliegt gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen (insbesondere Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Durchsetzung von Sanktionen), aufgrund derer Autohaus von der Weppen dazu verpflichtet ist, die Identität des Kunden zu überprüfen. Sollte die Identifizierung des Kunden nicht möglich sein, hat Autohaus von der Weppen daher ein berechtigtes Interesse daran, sich von dem Vertrag zu lösen.

 

§ 3 Überweisung

  1. Sollte sich der Kunde während des Bestellprozesses dafür entscheiden, den Kaufpreis per Überweisung zu bezahlen, richtet sich der Vertragsschluss zwischen ihm und Autohaus von der Weppen nach den folgenden Absätzen.

  2. Nachdem der Kunde sich für ein Fahrzeug und eventuelle Zusatzleistungen von Autohaus von der Weppen entschieden hat, erhält er auf der letzten Seite des Bestellprozesses (im Folgenden: “Check-Out-Page”) die Möglichkeit, alle Daten und hinzugefügten Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern bzw. zu löschen. Der Button “Reservierungsgebühr jetzt bezahlen” auf der Check-Out-Page (im Folgenden: “Button”) stellt ein verbindliches Kaufangebot des Kunden dar, den Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingung abzuschließen, dass ggf. ein Betrag von 250,00 EUR brutto als Anzahlung auf den Kaufpreis über das durch den Kunden ausgewählte Zahlungsmittel eingezogen wird (im Folgenden: “Anzahlung”).
    Durch Klicken des Kunden auf den Button kommt eine einseitige Willenserklärung zwischen ihm und Autohaus von der Weppen zustande und die Anzahlung wird eingezogen. Der Kaufvertrag ist wirksam, alsbald Autohaus von der Weppen seinerseits den Willen zum Verkauf mittels einer Auftragsbestätigung tätigt.
    Bei den Fahrzeugen, die über die Website angeboten werden, handelt es sich um hochpreisige Waren. Diese müssen von Autohaus von der Weppen vor Auslieferung kostenpflichtig aufbereitet werden. Mit der Anzahlung kann Autohaus von der Weppen die Aufbereitung durchführen und geht zudem sicher, dass die Anfrage des Kunden als seriös zu bewerten ist. Wenn diese Sicherheit nicht besteht, muss Autohaus von der Weppen in der Lage sein, die Fahrzeuge schnellstmöglich wieder für den Verkauf freizugeben.

  3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, seine Anzahlung selbst zurückzurufen. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich durch Autohaus von der Weppen selbst.

  4. Sollte der Kunde dennoch die Anzahlung zurückrufen lassen, so wird dies von Autohaus von der Weppen als Rücktrittserklärung gewertet und das Fahrzeug wieder zum Verkauf auf der Website freigegeben. Die Anzahlung wird mit dem Kaufpreis verrechnet.

  5. Autohaus von der Weppen wird dem Kunden den Vertragsabschluss sowie den Erhalt der Anzahlung per E-Mail bestätigen (im Folgenden: “Kaufbestätigung”).

 

§ 4 Finanzdienstleistung – Finanzierung & Leasing

  1. Sollte sich der Kunde entscheiden, den Kaufpreis teilweise von Autohaus von der Weppen finanzieren oder leasen zu lassen, so richtet sich der Vertragsschluss zwischen ihm und Autohaus von der Weppen im Folgenden: “Finanzierungskaufvertrag” oder auch “Kaufvertrag”) nach den folgenden Absätzen.
    Zusätzliche Information: Der Absatz § 4 Finanzdienstleistung – Finanzierung & Leasing beschreibt die einzelnen Prozessschritte im Webshop. Bonitätsprüfung, Auszahlung des Darlehens und andere Faktoten sind von den kooperierenden Finanzinstituten abhängig. Hierbei gelten die Bestimmungen und AGB des jeweiligen Finanzinstitutes. Sollten diese mit nachfolgenden Angaben kollidieren, haben die Bankbedingungen Vorrang.

  2. Bei dem Finanzierungskaufvertrag zahlt der Kunde den Kaufpreis abzüglich eines ggf. optionalen Eigenanteils (auch “Direktzahlung” genannt) in mehreren monatlichen Raten. Der Finanzierungskaufvertrag hat eine dementsprechend feste Laufzeit und setzt eine hinreichende Liquidität des Kunden voraus.
    Zudem ist insbesondere ein regelmäßiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, Selbstständigkeit oder Rente in Höhe von mindestens 900,00 € netto erforderlich.
    Die Bonitätsprüfung erfolgt - je nach Auswahl des Kunden im Bestellprozess - entweder digital oder manuell (im Folgenden auch “digitale Bonitätsprüfung” oder “manuelle Bonitätsprüfung”).

  3. Der Gesamtpreis des Finanzierungskaufvertrages setzt sich aus dem Kaufpreis des Fahrzeugs einschließlich der Kosten für eventuelle Zusatzleistungen und den anfallenden Zinsen zusammen (im Folgenden: “Gesamtbetrag”).
    Zinsen werden auf den Kaufpreis des Fahrzeugs einschließlich der Kosten für eventuelle Zusatzleistungen, ggf. gemindert um den Eigenanteil und ggf. den Preis des Inzahlungnahme- Fahrzeugs, erhoben.
    Es fallen neben den zu zahlenden Zinsen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für die Gewährung der Finanzierung an, es sei denn, zwischen dem Kunden und Autohaus von der Weppen etwas anderes vereinbart.

  4. Das Autohaus von der Weppen wird dem Kunden den Zugang der Anfrage sowie ggf. den Erhalt der Anzahlung per E-Mail bestätigen. (im Folgenden: “Anfragebestätigung”). In einer solchen Anfragebestätigung liegt weder die Annahme eines Angebots des Kunden noch ein neues Angebot durch Autohaus von der Weppen.

  5. Sodann erfolgt die Bonitätsprüfung. Dabei muss der Kunde Formulare des Finanzinstitutesausfüllen bzw. die benötigen Informationen, Belege und Unterlagen (z.B. Gehaltsnachweise, etc.) dem Autohaus von der Weppen oder des kooperierenden Finanzinstitutes innerhalb von 2 Werktagen zur Verfügung stellen. Beispielsweise wird nach seinen Beschäftigungsstatus sowie der Beschäftigungsdauer, monatlichen Nettoeinkommen, Angaben zu Wohnverhältnissen und anderen persönlichen Verhältnissen gefragt.
    Im Übrigen wird die Bonität des Kunden von der kooperierenden des Finanzinstitutes oftmals durch die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, geprüft.
    Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der 2 Tagefrist eingereicht, gilt die Anfrage des Kunden als zurückgenommen
  6. Wenn sich aus den eingeholten Informationen ergibt und durch die Prüfung des kooperierenden Finanzinsitut ergibt, dass der Kunde über eine ausreichende Liquidität verfügt und somit die Möglichkeit besteht, später einen Finanzierungskaufvertrag abzuschließen, wird der Kunde im Rahmen des Bestellprozesses hiervon in Kenntnis gesetzt. Hierbei handelt es sich noch nicht um eine finale Bestätigung von Autohaus von der Weppen, dass ein Finanzierungskaufvertrag zustande gekommen ist.

  7. Auf der letzten Seite des Bestellprozesses (im Folgenden: “Check-Out-Page”)
    erhält der Kunde die Möglichkeit, alle Daten und hinzugefügte Zusatzleistungen zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern bzw. zu löschen. Der Button “Jetzt Finanzierungsantrag starten” auf der Check-Out-Page (im Folgenden: “Button”) ist eine Anfrage des Kunden zur Prüfung der Finanzierungsdetails durch Autohaus von der Weppen (im Folgenden: “Anfrage”). Diese Anfrage des Kunden ist kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.

  8. Die Bestellabschlussmail ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots auf Abschluss eines Finanzierungskaufvertrags durch den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Finanzierungskaufvertrags auf Basis des Finanzierungsvorschlags abzugeben, indem er den der Bestellabschlussmail beigefügten Vertragsentwurf ausdruckt, an den vorgesehenen Stellen unterzeichnet und per E-Mail oder Post an Autohaus von der Weppen zurücksendet (im Folgenden: “Angebot”).

 

§ 5 Inzahlungnahme

  1. Autohaus von der Weppen bietet dem Kunden die Möglichkeit, einen Teil oder die vollständige Kaufpreisforderung von Autohaus von der Weppen dadurch zu erfüllen, dass ein anderes Fahrzeug (im Folgenden: “Inzahlungnahme-Fahrzeug”) an Autohaus von der Weppen verkauft und mit dem Kaufpreis nach den folgenden Vorschriften verrechnet wird (im Folgenden: Inzahlungnahme”). Diese Möglichkeit gilt sowohl für die Überweisung (§ 3) als auch für die Finanzierung (§ 4). Sollte der Kunde selbst Verkäufer des Inzahlungnahme-Fahrzeugs sein, erfolgt die Abtretung des Anspruchs gleichzeitig mit der Annahme des Angebots nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 12 dieser AGB. Autohaus von der Weppen nimmt die Abtretung mit dem Versenden der Kaufbestätigung an.
    Autohaus von der Weppen behält sich vor, für bestimmte Fahrzeuge die Inzahlungnahme nicht anzubieten. Darüber hinaus behält sich Autohaus von der Weppen vor, Fahrzeuge im Einzelfall für die Inzahlungnahme abzulehnen.

  2. Der Ablauf der Inzahlungnahme ist wie folgt: Vor dem Abschluss des Kaufvertrages mit Autohaus von der Weppen kann der Kunde wählen, ob er grundsätzlich ein Fahrzeug per Inzahlungnahme verkaufen möchte. Entscheidet er sich dafür, muss er die in der Folge von Autohaus von der Weppen abgefragten Informationen zu Ausstattung und Zustand angeben sowie Fotografien bzw. Videos, nach Vorgaben der Autohaus von der Weppen, des Inzahlungnahme-Fahrzeugs zur Verfügung stellen. Anschließend erhält er einen Preis mitgeteilt, zu dem Autohaus von der Weppen unter den vorliegenden Informationen bereit ist, das Fahrzeug anzukaufen (im Folgenden: “Vorab-Preis”).
    Der Vorab-Preis stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über ein Inzahlungnahme-Fahrzeug dar. Der Vorab-Preis kann nur aufrechterhalten werden, wenn es bei der Überprüfung während der Übergabe des Inzahlungnahme-Fahrzeuges keine Abweichungen zwischen den Online-Eingaben und dem Ist-Zustand des Inzahlungnahme- Fahrzeugs gibt und das Inzahlungnahme-Fahrzeug nicht darüber hinaus Schäden oder
    eine Abnutzung aufweist, die über die für dieses Alter und diese Laufleistung typischen Gebrauchsspuren hinausgehen. Soweit der Vertrag der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, sind alle angegebenen Preise als Bruttopreise, d.h. inkl. deutscher Umsatzsteuer, zu verstehen, sofern nicht anders angegeben.

  3. Entscheidet sich der Kunde nach Erhalt des Vorab-Preises, dass er die Inzahlungnahme in Anspruch nehmen möchte (durch Klicken auf den Button “Jetzt Reservierungsgebühr bezahlen” bei Zahlung per Überweisung (§ 3) bzw. “Jetzt Finanzierungsantrag starten” bei Zahlung per Finanzierung (§ 4)) reduziert sich die Höhe der Zahlungsverpflichtung, wenn ein Kauf- bzw. Finanzierungskaufvertrag mit Autohaus von der Weppen abgeschlossen wird, in Höhe des Vorab-Preises. Für die Zahlung des verbleibenden Restbetrages gilt § 9 entsprechend. Ein Kaufvertrag über das Inzahlungnahme-Fahrzeug kommt hier noch nicht zustande.

  4. Voraussetzung für den Erhalt eines verbindlichen Kaufangebotes von Autohaus von der Weppen ist grundsätzlich die Besichtigung und Begutachtung des Inzahlungnahme- Fahrzeuges. Dies erfolgt in der Regel unmittelbar vor der Übergabe des durch Autohaus von der Weppen verkauften Fahrzeuges an dessen Standort oder bei gewählter Lieferung und Abholung, nach Eintreffen des Fahrzeugs am Standort des Autohaus von der Weppen.

  5. Sollte der Kaufpreis des Inzahlungnahme-Fahrzeuges den Kaufpreis des bei Autohaus von der Weppen erworbenen Fahrzeuges übersteigen, wird der Differenzbetrag auf das vom Kunden benannte Bankkonto erstattet. Im Falle der Finanzierung gemäß § 4 ist Voraussetzung für S. 1 und 2 das Zustandekommen eines entsprechenden Finanzierungskaufvertrags.

  6. Wird das Inzahlungnahme-Fahrzeug unmittelbar vor der Übergabe des durch Autohaus von der Weppen verkauften Fahrzeuges besichtigt und begutachtet, kommt der Kaufvertrag über das Inzahlungnahme-Fahrzeug unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel zustande. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für die Manipulation von Laufleistung, abweichender Vorhalterzahl und Unfallfreiheit. Für den Ankauf des Inzahlungnahme- Fahrzeuges durch Autohaus von der Weppen gelten ergänzend die Bestimmungen des zwischen dem Kunden und Autohaus von der Weppen geschlossenen Kaufvertrages.

  7. Ist die Besichtigung und Begutachtung des Inzahlungnahme-Fahrzeuges
    unmittelbar vor der Übergabe des durch Autohaus von der Weppen verkauften Fahrzeuges aufgrund der objektiven Umstände (z.B. Dunkelheit, Wetterverhältnisse) nicht
    möglich und entscheidet sich der Kunde, das Inzahlungnahme-Fahrzeug an Autohaus von der Weppen zu verkaufen, erfolgt der Ankauf unter Geltung der allgemeinen gesetzlichen Mängelgewährleistung (§§ 437 ff. BGB).

  8. Die angekauften Inzahlungnahme-Fahrzeuge werden in der Regel durch Autohaus von der Weppen direkt weiterveräußert. Sollte der Kaufvertrag mit Autohaus von der Weppen Rückabgewickelt werden, erfolgt keine Rückgabe des Inzahlungnahme-Fahrzeugs, sondern der Kaufpreis wird in entsprechender Höhe zurückerstattet (unter Anrechnung eventueller Ansprüche auf Nutzungsersatz, Wertminderung etc.).

§ 6 Zusatzleistungen


Der Kunde kann während des Bestellprozesses verschiedene Zusatzleistungen sowie Serviceleistungen zu der Bestellung hinzufügen. Bei den Zusatzleistungen handelt es sich insbesondere um den Abschluss einer zusätzlichen bzw. das Upgrade einer bestehenden Garantie, Zubehör, Versicherungen, Dienstleistungen, sowie die Beauftragung von Autohaus von der Weppen mit der Lieferung des Fahrzeuges sowie die Bereitstellung zur Abholung an einem Standort von Autohaus von der Weppen bzw. Lieferung an den Kunden.
Die Zusatzleistungen werden in den Kaufvertrag mit aufgenommen. Es handelt sich um einen einheitlichen Vertrag.
Die Zusatzleistungen sind, soweit nicht anders angegeben, kostenpflichtig.


§ 7 Garantie

  1. Der Kunde kann verschiedene Garantiepakete als Zusatzleistung in Anspruch nehmen. Er kann das jeweilige Garantiepaket sowie die Laufzeit der Garantie frei wählen. Für diese Garantien fallen, sofern nicht anders vereinbart, zusätzliche Kosten an. Der Umfang sowie die weiteren Bedingungen der jeweiligen Garantie ergeben sich aus den Garantiebedingungen.

  2. Vertragspartner der Garantiepakete ist die CG Car-Garantie Versicherungs-AG, 79071 Freiburg oder alternativ der Neufahrzeughersteller.

  3. Neben und unabhängig von der Garantie stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag zu. Diese werden durch die Garantie nicht berührt; ihre Inanspruchnahme ist unentgeltlich.

  4. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe des Fahrzeuges an den Kunden.

 

§ 8 Zulassung des Fahrzeugs

  1. Der Kunde hat die Zulassung des Fahrzeugs selbst zu veranlassen. Der Versand der Fahrzeugdokumente erfolgt nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises. Alternativ kann ein Zulassungsservice (vergleich § 6 Zusatzleistungen) gebucht werden.

  2. Neufahrzeuge müssen innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellungsanzeige zugelassen werden.

 

§ 9 Zahlung des Kaufpreises / der Eigenzahlung

  1. Dem Kunden wird der Erhalt der Anzahlung unverzüglich bestätigt, im Regelfall bereits in der Bestellbestätigung.

  2. Bei Zahlung per Überweisung gemäß § 3 ist der Kaufpreis wie folgt zu leisten:

    a. Wenn der Kunde sich im Bestellprozess für die Option “Direkte Zahlung” entscheidet, ist der Kaufpreis nach Benachrichtigung über den Erhalt der Anzahlung zu leisten. Die Zahlung hat innerhalb von 3 Werktagen ab Erhalt der Benachrichtigung über den Erhalt der Auszahlung zu erfolgen (Zahlungseingang!).

    b. Wenn der Kunde sich im Bestellprozess für die Option “Zahlung bei Lieferung” entscheidet, ist der Kaufpreis bis spätestens zu dem Moment der Auslieferung des Fahrzeugs zu leisten (Zahlungseingang!).
    Hierbei hat der Kunde für den pünktlichen Zahlungseingang gemäß Satz 1 Sorge zu tragen; auch eine Zahlung per Echtzeitüberweisung (SEPA Instant) beim Moment der Auslieferung ist zulässig, vorausgesetzt, Autohaus von der Weppen kann einen sofortigen Geldeingang feststellen.
    Von der Zahlung abzuziehen ist die Anzahlung und im Falle der Inzahlungnahme zusätzlich der Vorab-Preis.

  3. Wenn der Kunde bei Vereinbarung einer Finanzierung gemäß § 4 der Eigenanteil die Anzahlung übersteigt, ist der Eigenanteil (i) bzw. der restliche Eigenanteil (ii) grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Kaufbestätigung, im Fall der Auswahl der “Zahlung bei Lieferung” durch den Kunden bis spätestens zum Moment der Auslieferung des Fahrzeugs (Zahlungseingang! , Abs. 2 b) gilt entsprechend) an Autohaus von der Weppen zu zahlen (jeweils im Folgenden “Eigenzahlung”).

  4. Sollte bei Zahlung per Überweisung (§ 3) die Zahlung des verbleibenden Kaufpreises oder bei Zahlung per Finanzierung (§ 4) die Eigenzahlung innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist nicht bei Autohaus von der Weppen eingehen, steht Autohaus von der Weppen ein Rücktrittsrecht zu. Bei den von Autohaus von der Weppen gehandelten Fahrzeugen handelt es sich um hochpreisige Gegenstände, deren Lagerung nach Tagen berechnet wird und sehr teuer ist. Zudem ist das Risiko von Verschlechterungen des Fahrzeugs aufgrund äußerer Umstände sowie einfach aufgrund der Standzeit enorm hoch, so dass damit auch das Risiko von Autohaus von der Weppen, mit immer längerer Standzeit einen hohen Schaden zu erleiden, steigt. Daher hat Autohaus von der Weppen ein Interesse daran, das Fahrzeug so schnell wie möglich wieder online bringen zu können - möglichst auch, bevor bereits eine Auslieferung an den Kunden begonnen wurde, die weitere Zeit kostet – wenn das Risiko eines Schadens das Geschäftsinteresse übersteigt. Es handelt sich bei dem vorliegenden Geschäft um ein Massengeschäft. Einen Gewinn, der das Geschäftsmodell trägt, macht Autohaus von der Weppen nur über die Menge an verkauften Fahrzeugen. Der Verlust hingegen kann bei einem einzelnen Fahrzeug sehr
    hoch sein.

  5. Sollte der Kunde von der Inzahlungnahme Gebrauch machen, gilt wie folgt:
    Liegt der finale Ankaufspreis des Inzahlungnahme-Fahrzeuges weniger als 1.000,00 EUR unter dem Vorab-Preis, ist der Kunde verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen Vorab-Preis und finalem Ankaufspreis (im Folgenden: “Restbetrag”) innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nach der Übergabe des Fahrzeuges an Autohaus von der Weppen entsprechend der Regelungen dieses § 9 zu überweisen. Sollte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei Autohaus von der Weppen eingehen, steht Autohaus von der Weppen ein Rücktrittsrecht zu. Erklärt Autohaus von der Weppen den Rücktritt, muss der Kunde das Fahrzeug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen in einer von Autohaus von der Weppen mitgeteilten Filiale abgeben und den entstandenen Schaden ersetzen.

  6. Ab einer Preisdifferenz von 1.000,00 EUR zwischen finalem Ankaufspreis des Inzahlungnahme-Fahrzeugs und dem Vorab-Preis oder bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages über das Inzahlungnahme-Fahrzeug, kann Autohaus von der Weppen die Übergabe des Fahrzeugs bis zur Zahlung des Restbetrages verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, den Restbetrag innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nach dem ursprünglichen Übergabetermin an Autohaus von der Weppen entsprechend dieses § 9 zu überweisen. Autohaus von der Weppen kann die Übergabe des Fahrzeuges bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern. Sollte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist von 3 Werktagen nicht bei Autohaus von der Weppen eingehen, steht Autohaus von der Weppen ein Rücktrittsrecht zu.

  7. Für die Zahlung hat der Kunde die von Autohaus von der Weppen angebotenen Zahlungsmittel, vorwiegend Banküberweisung zu nutzen.

  8. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Autohaus von der Weppen dem Kunden alle Rechnungen, die mit dem Kaufvertrag in Zusammenhang stehen, ausschließlich auf elektronischem Wege zukommen lassen kann, wobei die Zurverfügungstellung einer Möglichkeit zum Download auf der Website hierfür genügt.

  9. Aufrechnung sowie Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Autohaus von der Weppen sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um von Autohaus von der Weppen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass ihm noch andere tatsächliche oder nur von ihm behauptete Ansprüche gegen Autohaus von der Weppen aus anderen geschlossenen Kaufverträgen zustehen bzw. zustünden.

 

§ 10 Übergabe des Fahrzeugs und der Fahrzeugdokumente

  1. Der Kunde kann Autohaus von der Weppen mit der Auslieferung des Fahrzeuges an die von ihm gewünschte Adresse beauftragen oder das Fahrzeug in der im Bestellprozess ausgewählten Filiale abholen. Die Adresse bzw. die Filiale müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen.

  2. Entscheidet sich der Kunde für die Auslieferung des Fahrzeuges an die gewünschte Adresse, wird Autohaus von der Weppen ihn über das mögliche Lieferungsdatum in Kenntnis setzen und einen Termin zur Übergabe vereinbaren.

  3. Sollte sich der Kunde für die Abholung in der Filiale entscheiden, wird Autohaus von der Weppen ihn über die Bereitstellung des Fahrzeugs in der Abholstation informieren. Dabei wird ein Termin zur Übergabe vereinbart.

  4. Bei der Übergabe hat sich der Kunde mittels seines Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren. Sollte das Fahrzeug an einen Dritten geliefert werden oder durch einen Dritten in der Filiale abgeholt werden, so hat dieser bei Übergabe eine vom Kunden unterschriebene Vollmacht sowie das Original oder eine Kopie (beidseitig) dessen Personalausweises oder Reisepasses sowie seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass im Original vorzulegen.

  5. Die Übergabe erfolgt nicht, solange noch Forderungen in Bezug auf den Kaufvertrag durch Autohaus von der Weppen fällig und offen sind.

  6. Kommt der Kunde mit der Übernahme des Fahrzeuges in Verzug, so kann Autohaus von der Weppen pro angefangenen weiteren Tag einen Schadensersatz in Höhe von 16,00 EUR berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass in diesem Zusammenhang tatsächlich nur ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Autohaus von der Weppen behält sich vor, weitere Schäden geltend zu machen.

  7. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll angefertigt. Der Kunde hat bei Übergabe das Fahrzeug auf äußere Mängel zu untersuchen und, sollten ihm solche auffallen, diese in das Protokoll eintragen zu lassen.

 

§ 11 Haftung und Gewährleistung

  1. Neben und unabhängig von der Reparaturkostenversicherung oder Garantie stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag zu. Diese werden in den jeweiligen separaten AGB für den Kauf von neuen- bzw. gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie etwaiger Zusatzprodukte und Finanzdienstleistungen des kooperierenden Finanzinstitutes oder Versicherungsgesellschaft geregelt.

  2. Sollte der Kunde nach Übergabe Mängel feststellen, so hat er Autohaus von der Weppen davon in Kenntnis zu setzen. Autohaus von der Weppen kann zwecks der Beschleunigung der Anspruchsprüfung den Kunden auffordern, entsprechende Fotos oder Videoaufnahmen, die den Mangel dokumentieren würden, an Autohaus von der Weppen zu übermitteln.

  3. Die Nacherfüllung im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsanspruchs erfolgt in der Regel im Autohaus von der Weppen oder in Ausnahmefällen bei einem Partner von Autohaus von der Weppen (im Folgenden: “Partnerwerkstatt”). In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug in die durch Autohaus von der Weppen mitgeteilte Filiale der Partnerwerkstatt zu bringen, es sei denn dies ist ihm im Einzelfall unzumutbar. Autohaus von der Weppen wird die Berechtigung der Ansprüche des Kunden gemeinsam mit der Partnerwerkstatt prüfen und, wenn dies der Fall ist, die notwendigen Maßnahmen ausführen lassen. Die Entscheidung sowie die voraussichtliche Dauer der durchzuführenden Reparaturarbeiten werden dem Kunden unverzüglich, in der Regel innerhalb von wenigen Stunden, mitgeteilt.
    Das Fahrzeug ist vom Kunden grundsätzlich innerhalb von einer Woche nach In-Kenntnis- Setzung über die Fertigstellung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Werktages ausgeführt werden, hat der Kunde das Fahrzeug innerhalb von 2 Werktagen abzuholen.

  4. Auf Anforderung von Autohaus von der Weppen hat der Kunde einen Kostenvoranschlag einer freien Werkstatt einzuholen und an Autohaus von der Weppen zu übermitteln. Sollte Autohaus von der Weppen den Kostenvoranschlag genehmigen, muss die Rechnung auf Autohaus von der Weppen ausgestellt und auch direkt an diese übermittelt werden. Autohaus von der Weppen wird die Zahlung dann direkt an die Werkstatt leisten.

  5. Mängel der Werkstattarbeit sind Autohaus von der Weppen unverzüglich nach ihrer Feststellung anzuzeigen und genau zu bezeichnen.

 

§ 12 Rückgabe & Widerrufsrecht


Die Regelungen finden Sie im Dokument zum gesetzlichen Widerruf.


§ 13 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Fahrzeug bleibt bis zum Ausgleich der vollständigen Kaufsumme aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum von Autohaus von der Weppen.

  2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht Autohaus von der Weppen das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu. Nach der vollständigen Zahlung übersendet Autohaus von der Weppen den Fahrzeugbrief innerhalb einer Woche an den Kunden.

  3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen, sofern die Parteien keine anderweitige Regelung treffen.

 

§ 14 Datenschutz

  1. Für jeden Datenschutzrelevanten Geschäftsfall wird das Autohaus von der Weppen dem Käufer eine Datenschutzerklärung aushändigen, die alle Datenschutzrechtlichen Informationen enthält.

  2. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und Dienstanbieter ist die Autohaus von der Weppen GmbH & Co. KG, Heilbronner Str 305, 70469 Stuttgart. Kunden können sich bei allen Fragen, die den Datenschutz betreffen, jederzeit an den Datenschutzbeauftragten Wolfgang Matzke, KLW GmbH, Parkweg 4, 74360 Ilsfeld von Autohaus von der Weppen wenden, und zwar per E-Mail an datenschutz@klw.de. Weitere Details zur Nutzung der Daten und zu den daraus entstehenden Rechten sind in den Datenschutzbestimmungen unter https://www.von-der-weppen.de/datenschutz zu finden.

 

§ 15 Verschiedenes

  1. 1. Hat der Käufer
    (i) keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland,
    (ii) nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder ist
    (iii) sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt so ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz von Autohaus von der Weppen.

  2. Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen mit
    Autohaus von der Weppen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie etwaige sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen, auch nach
    ihrer Übernahme in das deutsche Recht, finden keine Anwendung. Diese
    Rechtswahl lässt einen etwaig gewährten Schutz, der sich für Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des betreffenden Staates ergibt,
    unberührt.

  3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
    (OS) bereit, die Sie hier finden: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Sie
    können auf dieser Seite ein Online-Formular ausfüllen, um ein Streitbeilegungsverfahren einzuleiten. Da Meinungsverschiedenheiten direkt
    mit dem Kunden geklärt werden sollen, nimmt Autohaus von der Weppen an dem Streitbeilegungsverfahren nicht teil. Die E-Mail-Adresse von Autohaus von der Weppen finden Sie im Impressum.

  4. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder Lücken aufweisen, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bzw. die übrigen Teile nicht.

Stuttgart, Februar 2024